Anmeldung für alle Grundschülerinnen und -schüler

Das aktuelle Datum für die Anmeldung finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung:
www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/

Um Ihr Kind bei uns anzumelden, gehen Sie Schritt für Schritt vor:

Für alle unsere Schüler*innen gilt der Vorteil der Gemeinschaftsschule. In Gemeinschaftsschulen können Sie Ihr Kind unabhängig vom Einzugsgebiet und der zugewiesenen Grundschule anmelden. Das heißt, Sie als Eltern sind nicht verpflichtet, Ihr Kind an der nächstgelegenen Einzugsgebiets-Grundschule einzuschulen. Unsere Schule ist für alle Kinder aus Berlin grundsätzlich offen.

  1. Nehmen Sie die Informationsveranstaltung zur Einschulung wahr (jeweils kurz vor dem Anmeldezeitraum im Herbst). Aktuelle Termine finden Sie unter Termine und Neuigkeiten
  2. Bitte informieren Sie sich lesend bereits jetzt über die wesentlichen Elemente unserer Grundstufe, zu denen wir später (nach der Aufnahme) Ihr Einverständnis benötigen.
    Einverständniserklärung mit dem Schulprofil zur Aufnahme an unsere Gemeinschaftsschule
  3. Im regulären Anmeldezeitraum bedarf es zunächst eines Termins an der Einzugsgebiets-Grundschule.
  4. Dort stellen Sie dann einen Antrag zur Aufnahme Ihres Kindes in eine andere Grundstufe, nämlich zum Besuch der Grundstufe der Carl-von-Ossietzky-Gemeinschaftsschule (Erstwunsch). Dazu bekommen Sie vor Ort ein Formular. Alternativ können sie das Formular auch hier herunterladen.
    Antrag zur Aufnahme Ihres Kindes in eine andere Grundstufe
    Diesen Antrag müssen Sie auf dem Formular nach § 55 a des Schulgesetzes begründen, z.B. damit, dass Sie ausdrücklich unser bilinguales Schulprogramm und das gebundene Ganztagsangebot (Betreuungsnotwendigkeit) wünschen.
    Wichtig!: Zuerst muss die Anmeldung an der Grundschule des Einzugsgebietes erfolgt sein!
  5. Eine Kopie dieses Antrages geben Sie bitte  während des Anmeldezeitraumes im Sekretariat der Carl-von-Ossietzky-Schule ab. Zusätzlich unterschreiben Sie dort die "Einverständniserklärung mit dem Schulprofil unserer Gemeinschaftsschule".
  6. Im letzten Schritt wird über  Ihren Antrag durch das bezirkliche Schulamt entschieden und Sie werden (normalerweise im Frühjahr) über die mögliche Aufnahme informiert.

Quereinstieg in die Grundstufe

Der nachträgliche Eintritt in die Grundstufe der CvO ist nach Maßgabe freier Plätze auf Antrag der Erziehungsberechtigten in Ausnahmefällen möglich. In jedem Fall wird eine Probewoche durchgeführt. Gleichzeitig geben die Eltern ihr Einverständnis dafür, dass die Grundstufenleitung sich mit der abgebenden Grundschule in Verbindung setzen darf und legen das letzte Zeugnis vor. Am Ende der Probewoche entscheidet die Grundstufenleitung nach einem Gespräch mit dem Klassenteam über die Aufnahme.

Aus einer Probewoche resultiert kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme an der Schule.

Klicken Sie auf das Bild um unsere digitale Imagebroschüre anzusehen.

Termine der Grundschule

Aktuell sind keine Termine vorhanden.