Grundschule
Aufnahmezeitraum für die Grundschule
24.10.2011 – 4.11.2011 an der für Sie zuständigen Grundschule Ihres Einzugsbereichs.
Aufnahmeverfahren - 1. Klassen
Die CvO hat als Gemeinschaftsschule keinen Einzugsbereich. Wenn Sie Ihr Kind an der CvO und nicht an der für Ihr Kind zugeordneten Grundschule anmelden wollen, so ist das folgende Vorgehen erforderlich:
- Schriftlicher Antrag mit Begründung an Ihre zuständige Grundschule (Ummeldungsantrag)
- Dem Antrag wird entsprochen, solange es freie Plätze an der CvO gibt.
- Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks.
Offizielle Anmelde-Informationen des Landes Berlin auf berlin.de
Weitere Informationen auf unserem Info-Flyer
Antrag zur Aufnahme Ihres Kindes in eine andere Grundschule

